Das Gründungskapital einer GmbH ist das von ihren Gründern eingebrachte Kapital. Das von den Gründern in das Vermögen einer GmbH eingebrachte Kapital bildet das Gründungskapital. Die Gesellschaft muss von mindestens einer Person gegründet werden, die mindestens einen Geschäftsanteil einbringt, um eine GmbH zu werden. Jeder Gründer muss mind